Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. ANWENDUNGSBEREICH: "AkzoNobel" bezeichnet das oben genannte AkzoNobel-Unternehmen, "Käufer" bezeichnet den Käufer und alle verbundenen Unternehmen des Käufers von Produkten und Dienstleistungen von AkzoNobel."Vertrag" bezeichnet den Vertrag (schriftlich oder auf andere Weise), der zwischen AkzoNobel und dem Käufer über die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen zustande kommt, wenn AkzoNobel die Bestellung des Käufers annimmt. Sofern nicht von beiden Parteien ein Produktkaufvertrag unterzeichnet wurde, der die Lieferung von Produkten oder Dienstleistungen regelt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Käufer auferlegen oder einbeziehen möchte oder die durch Gesetz, Handelsbräuche, Praxis oder Geschäftsverlauf impliziert werden. "Produkte" bezeichnet alle Waren, die AkzoNobel an den Käufer liefert, und "Dienstleistungen" bezeichnet die Dienstleistungen (falls vorhanden), die von oder im Namen von AkzoNobel erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag stellen die gesamte Vereinbarung zwischen AkzoNobel und dem Käufer dar.
2. ANGEBOT / ANNAHME: 2.1 Ein Angebot von AkzoNobel stellt kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Käufer dar, eine Bestellung aufzugeben. 2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn AkzoNobel die Bestellung des Käufers annimmt. Jede einzelne angenommene Bestellung stellt einen gesonderten Vertrag dar. 2.3 Sobald die Bestellung des Käufers von AkzoNobel angenommen wurde, kann sie vom Käufer nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AkzoNobel storniert werden, und unter der Voraussetzung, dass der Käufer AkzoNobel von allen Verlusten, Kosten und Schäden freistellt, die AkzoNobel infolge der Stornierung entstehen.
3. LIEFERUNG / GEFAHRÜBERGANG: 3.1 Die Lieferfristen sind in Übereinstimmung mit der neuesten Fassung der INCOTERMS auszulegen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Sofern AkzoNobel nichts anderes schriftlich vereinbart hat, beträgt die Lieferfrist EXW und das Risiko des Verlusts der Produkte oder des benannten Spediteurs in den von AkzoNobel mitgeteilten Räumlichkeiten. 3.2 Auf die Dauer der Lieferung oder Leistung kommt es nicht an. Die Nichtlieferung der Produkte und/oder die Erbringung der Dienstleistungen zum angegebenen Datum berechtigt den Käufer nicht, Schadenersatz, Verluste oder Kosten zu verlangen oder die Bestellung zurückzuziehen. 3.3 AkzoNobel kann in Teillieferungen liefern. Die Nichtlieferung einer Teillieferung oder ein Anspruch des Käufers in Bezug auf eine Teilzahlung berechtigen den Käufer nicht, die gesamte Bestellung als abgelehnt zu behandeln. 3.4 Der Käufer ist für die Prüfung und Unterschrift aller Lieferungen verantwortlich und zeigt mit seiner Unterschrift an, dass die erhaltene Lieferung vollständig und in gutem Zustand ist. Wenn die Lieferung zu kurz ist oder als beschädigt gilt, muss dies unverzüglich dem Zusteller und AkzoNobel mitgeteilt werden. Produktrücksendungen werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht im Voraus schriftlich von AkzoNobel genehmigt wurden.
4. MENGENABWEICHUNGEN: Der Käufer zahlt für die gelieferte Menge und kann die Lieferung des Produkts nicht aufgrund von Mengenabweichungen ablehnen, wenn diese Abweichung nicht mehr als 10 % der bestellten Menge beträgt.
5. PREIS UND ZAHLUNG: 5.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, entspricht der Preis für die Produkte und Dienstleistungen dem von AkzoNobel angegebenen Preis. AkzoNobel kann die Preise aller Produkte für zukünftige Bestellungen jederzeit anpassen, indem es dies mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich ankündigt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Steuern, die in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen anfallen können. 5.2 AkzoNobel stellt dem Käufer Rechnungen für alle Produkte und Dienstleistungen aus. Der Käufer ist verpflichtet, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ("Zahlungsfrist"), sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in der Währung und an die Adresse und die Bankkontonummer von AkzoNobel zu bezahlen, die auf der Rechnung angegeben sind. Ist der letzte Tag der Zahlungsfrist kein Werktag, hat der Käufer spätestens am letzten Werktag innerhalb der Zahlungsfrist zu zahlen. 5.3 Die Frist zur Zahlung der Rechnungen ist von wesentlicher Bedeutung. Der Käufer muss die Zahlungen frei und eindeutig leisten und darf die Zahlung eines AkzoNobel zustehenden Betrags nicht durch Aufrechnung, Gegenforderung oder ähnlichen Abzug zurückhalten. 5.4 Auf Verlangen erstattet der Käufer AkzoNobel unverzüglich alle Kosten, einschließlich der Gebühren für Inkassobüros und Rechtsanwälte, die AkzoNobel für die Eintreibung überfälliger Beträge beim Käufer entstanden sind oder die AkzoNobel aufgewendet haben. 5.5 Außer in Bezug auf den strittigen Teil einer Rechnung kann AkzoNobel, wenn der Käufer nicht rechtzeitig bezahlt, entweder (i) die Beziehung zum Käufer mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Käufer beenden oder (ii) die Lieferungen aussetzen. 5.6 Bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag fallen automatisch und ohne Formalitäten Zinsen an, die entweder (i) dem gesetzlichen Zinssatz des Landes, in dem sich die Adresse von AkzoNobel befindet, oder (ii) acht Prozent (8 %) pro Jahr, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Zinsfrist läuft ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Eingang des vollen fälligen Betrags bei AkzoNobel.
6. EIGENTUMSVORBEHALT: Bis zur Erfüllung aller Ansprüche, die AkzoNobel gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen, behält sich AkzoNobel das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum von AkzoNobel stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verfügen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Die aus der Weiterveräußerung oder sonstige Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an AkzoNobel ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen bis auf Widerruf einzuziehen. Diese Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen ist widerruflich, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat der Käufer AkzoNobel auf Verlangen mitzuteilen, an wen er die Ware weiterverkauft hat. Wird die Vorbehaltsware von AkzoNobel vom Käufer verarbeitet, so gilt AkzoNobel als Hersteller und erwirbt das Eigentum an der neu geschaffenen Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, so erwirbt AkzoNobel Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Waren. Ist im Falle der Verbindung oder Vermischung der Ware von AkzoNobel mit einer Sache des Käufers die Ware von AkzoNobel als Hauptsache anzusehen, so geht das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware von AkzoNobel zum Rechnungswert der Sache des Käufers auf AkzoNobel über. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, gilt der Käufer in jedem Fall als Verwahrer. Er hat die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Er tritt hiermit seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen im Voraus an AkzoNobel ab. AkzoNobel nimmt diese Abtretung hiermit an. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist AkzoNobel berechtigt, vom Kauf zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder erforderlichenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsware die Summe der offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 15 %, wird AkzoNobel die Vorbehaltsware auf Verlangen des Käufers insoweit freigeben.
7. GARANTIE / RECHTE DES KÄUFERS: 7.1 AkzoNobel sicher dem Käufer zu, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den Standardproduktspezifikationen von AkzoNobel oder anderen Spezifikationen entsprechen, auf die AkzoNobel und der Käufer ausdrücklich schriftlich geeinigt haben (die "Spezifikationen") (die "Garantie"). DIESE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE, DIE VON AKZONobel gewährt wird. AKZONOBEL ÜBERNIMMT KEINE WEITEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN, MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE PRODUKTE, DEREN ANWENDUNG ODER VERWENDUNG ODER ANDERWEITIG. DIESE GARANTIE ERSETZT ALLE ANDEREN GARANTIEN ODER BEDINGUNGEN, DIE ANSONSTEN VERTRAGLICH ODER GESETZLICH GELTEN WÜRDEN, EINSCHLIESSLICH INSBESONDERE DER STILLSCHWEIGENDEN BEDINGUNGEN ODER GARANTIEN DER QUALITÄT, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, VON DENEN JEDE AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN WIRD. 7.2 Für den Fall, dass Produkte nicht der Garantie entsprechen, wird AkzoNobel nach eigenem Ermessen diese Produkte reparieren oder ersetzen oder den Preis der Produkte erstatten und übernimmt dann keine weitere Haftung. 7.3 Der Käufer muss AkzoNobel innerhalb von sieben (7) Tagen, nachdem der Käufer von einer solchen Reklamation Kenntnis erlangt hat, in jedem Fall jedoch spätestens dreißig (30) Tage nach Lieferung des Produkts an den Käufer über jede Reklamation informieren, dass die Produkte nicht der Garantie entsprechen. 7.4 Das Versäumnis des Käufers, AkzoNobel über einen Anspruch gemäß Abschnitt 7.3 zu informieren, stellt einen Verzicht des Käufers auf diesen Anspruch dar. 7.5 AkzoNobel übernimmt keinerlei Gewährleistung in Bezug auf Dienstleistungen, die dem Käufer oder einer anderen Partei erbracht werden oder angeblich erbracht werden, und übernimmt keine Haftung in Bezug auf solche Dienstleistungen. 7.6 Es ist eine strenge Bedingung dieser Garantie, dass der Käufer alle angemessenen Schritte unternimmt, um die Auswirkungen von Verlusten oder Schäden zu mildern, die dem Käufer entstehen und für die ein Anspruch geltend gemacht wird. 8. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG:
8.1 AKZONOBEL HAFTET AUSSCHLIESSLICH FÜR UNMITTELBAR VORHERSEHBARE SCHÄDEN NACH DEN GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT IN DEN NACHFOLGENDEN FÄLLEN: 1) IM FALLE VON SCHÄDEN DURCH TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG, DIE AUF EINE VORSÄTZLICHE ODER FAHRLÄSSIGE PFLICHTVERLETZUNG VON AKZONOBEL, SEINEN MITARBEITERN, VERTRETERN ODER SUBUNTERNEHMERN ZURÜCKZUFÜHREN SIND;(2) IM FALLE EINER VORSÄTZLICHEN ODER FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG EINER HAUPTPFLICHT DURCH EINEN GESETZLICHEN VERTRETER ODER ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON AKZONOBEL UND SOWEIT AKZONOBEL EINEN MANGEL ARGLISTIG VERSCHWIEGEN HAT; (3) FÜR ANSPRÜCHE DES KÄUFERS NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ; (4) IM FALLE VON VORSATZ UND GROBER FAHRLÄSSIGKEIT VON AKZONOBEL. IM FALLE EINER EINFACH FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST DIE HAFTUNG VON AKZONOBEL AUF DEN ERSATZ DES TYPISCHERWEISE VORHERSEHBAREN SCHADENS BEGRENZT UND ÜBERSCHREITET IN KEINEM FALL EINEN GESAMTBETRAG VON 100 % DES VERTRAGSWERTES. IM FALLE EINER EINFACH FAHRLÄSSIGEN VERLETZUNG NICHT WESENTLICHER VERTRAGSPFLICHTEN IST DIE HAFTUNG VON AKZONOBEL VOLLSTÄNDIG AUSGESCHLOSSEN. ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERKAUF DER PRODUKTE VON AKZONOBEL ERGEBEN, VERJÄHREN INNERHALB EINES JAHRES AB LIEFERUNG DER PRODUKTE.
9. ENTSCHÄDIGUNG: 9.1 Der Käufer verpflichtet sich, AkzoNobel und seine verbundenen Unternehmen sowie alle seine und ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger (jeweils eine "freigestellte Partei") von und gegen alle Ansprüche Dritter freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen, einschließlich aller Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Strafen, Kosten oder Aufwendungen jeglicher Art (einschließlich Anwaltskosten) (zusammenfassend "Verluste"), die einer freigestellten Partei infolge solcher Ansprüche entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Käufers oder eines seiner oder eines seiner oder seiner verbundenen Unternehmen oder seiner verbundenen Unternehmen ergeben; oder (ii) die Vertragsverletzung des Käufers. 9.2 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch nach Beendigung der Beziehung zwischen AkzoNobel und dem Käufer.
10. HÖHERE GEWALT: 10.1 AkzoNobel haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen, wenn es direkt oder indirekt durch Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Militärputsch, nationalen Notstand, Epidemie oder Pandemie, Terroranschläge, Sanktionen, unzureichende Transporteinrichtungen, Geräteausfall, Unfähigkeit von AkzoNobel, Vorräte oder Energie für die Herstellung der Produkte zu sichern und/oder die Leistung der Produkte zu sichern oder daran gehindert wird. Dienstleistungen zu Bedingungen, die für AkzoNobel akzeptabel sind, Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe, staatliche Auflagen, Cyberangriffe, kriminelle Handlungen Dritter oder Vandalismus, die die Lieferfähigkeit von AkzoNobel beeinträchtigen, oder andere Gründe, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von AkzoNobel liegen (jeweils als "höhere Gewalt"). 10.2 AkzoNobel ist nicht verpflichtet, Produkte aus anderen Quellen anstelle der Produkte zu beschaffen oder zu liefern, und kann sein verfügbares Angebot an Produkten unter seinen Käufern, verbundenen Unternehmen und deren Kunden sowie Wiederverkäufern auf jeder Grundlage aufteilen, die AkzoNobel für angemessen hält. 10.3 Für den Fall, dass die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt sechs (6) Monate überschreitet oder vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass sie sechs (6) Monate überschreiten wird, ist AkzoNobel berechtigt, von jeder Verpflichtung zur Lieferung der Produkte und Dienstleistungen an den Käufer zurückzutreten, ohne dass der Käufer ein Recht auf Entschädigung hat.
11. EINHALTUNG VON GESETZEN: 11.1 Der Käufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Gegenparteien, Wiederverkäufer, Subunternehmer und alle anderen Personen alle geltenden Gesetze einhalten und keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass AkzoNobel gegen die geltenden Gesetze verstößt. "Anwendbare Gesetze" umfassen unter anderem alle Gesetze, Regeln, Kodizes, Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen, die von Zeit zu Zeit in Kraft treten, einschließlich insbesondere solcher, die sich auf Arbeit und Beschäftigung, Menschenrechte, Datenschutz, Sicherheit, alle anwendbaren Steuern, Umwelt, Wettbewerb und Kartellrecht, Korruptions[1]und Bestechungsbekämpfung sowie Exportkontrollen und -sanktionen beziehen. 11.2 Der Käufer hat auf eigene Kosten alle Zertifizierungen, Genehmigungen, Lizenzen und Genehmigungen zu beschaffen und aufrechtzuerhalten, die zur Führung seiner Geschäfte und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen erforderlich sind. 11.3 Der Käufer ist verpflichtet, den Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der derzeit auf der Website von AkzoNobel unter https://www.akzonobel.com veröffentlicht ist, in Verbindung mit allen Transaktionen, an denen AkzoNobel oder eines seiner verbundenen Unternehmen beteiligt ist, einzuhalten. 11.4 Der Käufer stellt AkzoNobel hiermit in vollem Umfang und auf Verlangen von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen, Klagen und Verfahren frei, die AkzoNobel oder eines seiner verbundenen Unternehmen infolge eines Verstoßes des Käufers gegen diesen Abschnitt 11 entstehen können.
12. KÜNDIGUNG: 12.1 Eine angenommene Bestellung begründet keine Verpflichtung für AkzoNobel in Bezug auf zukünftige Bestellungen. AkzoNobel ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen und die Beziehung mit dem Käufer jederzeit anderweitig zu beenden. 12.2 AkzoNobel ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen/auszusetzen; (a) wenn der Käufer wesentlich oder nachhaltig gegen den Vertrag verstößt, (b) wenn der Käufer die Kontrolle über seine Anteile oder sein Eigentum ändert, (c) wenn der Käufer die Zahlung seiner Schulden aussetzt (oder es ist hinreichend wahrscheinlich, dass er dies tun wird) oder droht, sie auszusetzen, oder wenn er nicht in der Lage ist (oder es ist hinreichend wahrscheinlich, dass er dies tun wird) nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder wenn er zugibt, dass er nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder wenn er als unfähig gilt, seine Schulden zu begleichen Schulden oder irgendetwas, das mit einem der vorstehenden 12.3 Bei Beendigung/Aussetzung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer; (a) Alle Beträge, die AkzoNobel dem Käufer in Rechnung stellt, unabhängig davon, ob sie zur Zahlung fällig sind oder nicht, werden sofort fällig, (b) Produkte, die geliefert oder in der Herstellung zugesagt wurden, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden, werden sofort in Rechnung gestellt und werden geschuldet, (c) die Erlaubnis von AkzoNobel zum Verkauf, zur Umwandlung oder Verarbeitung der in Abschnitt 6 genannten Produkte erlischt sofort und (d) AkzoNobel kann (unbeschadet seiner sonstigen Rechte) die Produkte zurücknehmen oder weiterverkaufen und kann zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Käufers betreten. 12.4 Der Käufer hat unter keinen Umständen Anspruch auf irgendeine Form von Gebühr oder Entschädigung, die sich aus der Kündigung ergibt. Nach Kündigung oder Ablauf ist der Käufer verpflichtet, alle von AkzoNobel bereitgestellten vertraulichen Informationen (wie unten definiert), sei es in schriftlicher oder elektronischer Form, an AkzoNobel zurückzugeben und sie nicht weiter zu verwenden.
13. RECHT UND STREITBEILEGUNG: 13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag und alle Streitigkeiten zwischen AkzoNobel und dem Käufer unterliegen den Gesetzen des Landes und, falls zutreffend, des Staates oder der Provinz, in dem sich die Adresse von AkzoNobel befindet (wie oben auf jeder Seite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben), unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und aller Kollisionsnormen, die die Anwendung von dem Recht einer anderen Gerichtsbarkeit. 13.2 Alle Streitigkeiten zwischen AkzoNobel und dem Käufer, die die Parteien nicht einvernehmlich beilegen können, werden ausschließlich vor den Gerichten beigelegt, die für den Streitgegenstand zuständig sind und sich in der Stadt befinden, in der sich die Adresse von AkzoNobel befindet (oder, falls es in dieser Stadt keine solchen Gerichte gibt, vor solchen Gerichten, die sich in der nächstgelegenen Stadt befinden) und vor den Gerichten, die die Entscheidungen und Urteile dieser Stadt in der Berufungsinstanz überprüfen Gerichte. AkzoNobel und der Käufer stimmen der Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte zu.
14. SONSTIGES: 14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag und alle anderen zwischen AkzoNobel und dem Käufer vereinbarten Bedingungen sind streng vertraulich und enthalten vertrauliche Geschäftsinformationen (insbesondere die Preisliste, Rabattdetails und Zahlungsbedingungen). AkzoNobel und der Käufer verpflichten sich jeweils, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere vertrauliche Informationen in irgendeiner Form, die direkt oder indirekt dem anderen oder seinen verbundenen Unternehmen gehören oder sich auf ihn beziehen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, jede Partei kann diese Informationen offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Gerichtsbeschluss, Verordnung oder Regierungsbehörde. Wenn eine solche Offenlegung erforderlich ist, muss die Partei, die zur Offenlegung verpflichtet ist, sich mit der anderen Partei beraten, um den Umfang einer solchen Offenlegung zu vereinbaren. 14.2 AkzoNobel besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und Dienstleistungen, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass diese Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von AkzoNobel in keiner Weise genutzt werden dürfen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, AkzoNobel für alle direkten oder indirekten Schäden, Verluste und Anwaltskosten zu entschädigen, die AkzoNobel infolge einer durch den Käufer verursachten Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von AkzoNobel an den Produkten und Dienstleistungen entstanden sind oder entstehen werden. 14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Vertrags oder anderer zwischen AkzoNobel und dem Käufer vereinbarter Bedingungen in einer Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die andere Bestimmung oder macht diese Bestimmung in einer anderen Gerichtsbarkeit ungültig oder nicht durchsetzbar, und AkzoNobel und der Käufer werden in gutem Glauben verhandeln, um diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere vereinbarte Bedingungen zu ändern, um die ursprüngliche Absicht von zu erreichen. AkzoNobel und Käufer so eng wie möglich. 14.4 Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als zugestellt, (a) wenn sie persönlich oder von einem international anerkannten kommerziellen Kurier zugestellt werden; oder (b) an dem Datum, an dem sie per E-Mail (mit Bestätigung der Übermittlung) versandt werden, wenn sie während der normalen Geschäftszeiten des Empfängers gesendet werden, und am nächsten Geschäftstag, wenn sie nach den normalen Geschäftszeiten des Empfängers gesendet werden. 14.5 Der Vertrag darf vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AkzoNobel nicht abgetreten werden. AkzoNobel kann jederzeit alle Verpflichtungen von AkzoNobel aus dem Vertrag abtreten oder an Dritte vergeben. 14.6 Keine Bestimmung des Vertrags ist für eine Partei, die nicht Vertragspartei ist, durchsetzbar. 14.7 Vorbehaltlich des Abschnitts 7.4 stellt das Versäumnis oder die Verzögerung einer der Parteien, ein im Vertrag oder gesetzlich vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder auf andere Rechte und Rechtsmittel dar. 14.8 AkzoNobel behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Solche Änderungen werden in Textform mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung ein Widerspruch in Textform eingeht. In der Änderungsmitteilung wird AkzoNobel ausdrücklich auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Unterlassens hingewiesen
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Stand: Januar 2026